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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Gesamtstand: 22.10.2024

RSV-Infektionen (Respiratorische Synzytial-Viren)

Stand: 21.10.2024

Wann spricht man von RSV-Saison, wann von RSV-Welle?

Als RSV-Saison wird der Zeitraum bezeichnet, in dem RSV hauptsächlich zirkulieren. Das ist auf der nördlichen Halbkugel üblicherweise zwischen der 40. Kalenderwoche (Anfang Oktober) und der 20. Kalenderwoche (Mitte Mai).

Als RSV-Welle wird der Zeitraum erhöhter RSV-Aktivität bezeichnet. Als Indikator dafür wird, vergleichbar mit der Definition zum Start und zum Ende der Grippewelle, die RSV-Positivenrate in der virologischen Sentinelsurveillance genutzt, allerdings wird für RSV nur die Altersgruppe der 0- bis 4-jährigen betrachtet. Die jährliche RSV-Welle hat in den vergangenen Jahren (vor der COVID-19 Pandemie) meist im Dezember begonnen und drei bis vier Monate gedauert. Während und kurz nach der Pandemie sind die Wellen früher aufgetreten (Spätsommer 2021 und Herbst 2022/23).

Über die Zirkulation von RSV in Deutschland informiert ganzjährig der ARE-Wochenbericht des RKI.

Stand: 21.10.2024

Wie werden RSV-Fälle gezählt?

Seit Juli 2023 gibt es eine bundesweite Meldepflicht für RSV-Infektionen (siehe Falldefinitionen). Sie ermöglicht die Erfassung von laborbestätigten RSV-Infektionen in Deutschland. Zur Einordnung der Zahlen sind – wie bei anderen akuten Atemwegsinfektionen auch – die Daten aus der syndromischen und virologischen Sentinel-Surveillance (jeweils für den ambulanten und stationären Bereich) allerdings unerlässlich (siehe ARE-Wochenbericht). Siehe auch „Epidemiologische Situation der RSV-Infektionen auf Basis der Meldedaten für die erste Saison 2023/24 nach Einführung der RSV-Meldepflicht in Deutschland“, Epid Bull 37/2024.

Stand: 21.10.2024

Wie gefährlich ist eine RSV-Infektion?

Das RS-Virus verursacht akute Atemwegsinfektionen. Säuglinge und Kleinkinder können bei Erstinfektion besonders schwer an RSV erkranken (siehe auch „Was sind typische Symptome und Therapiemöglichkeiten?“). Bei Säuglingen in Deutschland sind RSV-Infektionen die häufigste Ursache für Krankenhauseinweisungen wegen akuter Atemwegsinfektionen. Ältere Menschen, Menschen mit kardialen oder pulmonalen Grunderkrankungen sowie immundefiziente und immunsupprimierte Personen jedes Alters haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch Todesfälle sind möglich, siehe hierzu „Epidemiologische Situation der RSV-Infektionen auf Basis der Meldedaten für die erste Saison 2023/24 nach Einführung der RSV-Meldepflicht in Deutschland“, EpidBull 37/2024.

Stand: 21.10.2024

Wie können Erwachsene sich und Säuglinge im gleichen Haushalt schützen?

Gegen eine RSV-Infektion kann man sich selbst und Säuglinge schützen, wenn die Personen im Umfeld gesund sind. Zum Schutz vor einer Übertragung sollten Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (Eltern, Geschwister, Großeltern) den Kontakt insbesondere mit Kindern unter einem halben Jahr so gut wie möglich vermeiden und auch innerhalb des Haushaltes Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten (d.h. sich beim Husten und Niesen wegdrehen, in die Armbeuge oder ein Einweg-Taschentuch niesen und danach die Hände waschen). Siehe FAQ Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren schützen? und Informationen der BZgA unter www.infektionsschutz.de.

Die STIKO empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe zum Schutz vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV. Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus) als Einmaldosis für die 1. von Neugeborenen und Säuglingen erlebten RSV-Saison (Epid Bull 26/2024, siehe auch die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säuglingen).

Stand: 21.10.2024

Gibt es eine Impfung gegen RSV?

Seit 2023 sind in der Europäischen Union Impfstoffe gegen RSV für Ältere und Schwangere zugelassen. Die STIKO empfiehlt derzeit eine einmalige RSV-Impfung für Personen ab 75 Jahre als Standardimpfung sowie für Personen im Alter von 60-74 Jahre, die eine schwere Form einer Grunderkrankung haben, als Indikationsimpfung, siehe hierzu Beschluss und wissenschaftliche Begründung der STIKO (EpidBull 32/2024) und die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV.

Stand: 21.10.2024

Was sind typische Symptome einer RSV-Infektion und Therapiemöglichkeiten?

Eine RSV-Infektion kann unterschiedlich schwer verlaufen. Der Krankheitsverlauf beginnt in der Regel mit Symptomen einer Infektion der oberen Atemwege wie Schnupfen und Husten, die sich zu Symptomen einer Infektion der unteren Atemwege entwickeln können. Bei Säuglingen kann sich die Erkrankung als Entzündung der feinen Äste der unteren Atemwege (Bronchiolitis) manifestieren. Die Symptome können zum Beispiel schnelles, angestrengtes Atmen, Kraftlosigkeit oder Trinkschwäche sein. Ältere Kinder und gesunde Erwachsene haben häufig nur Symptome einer Infektion der oberen Atemwege, die klinisch nicht von anderen Atemwegsinfektionen unterschieden werden können. Kinder und Erwachsene mit bestimmten Vorerkrankungen (u.a. kardiale und pulmonale Vorerkrankungen, Immunsuppression und Immundefizienz) haben ein erhöhtes Risiko für eine Lungenentzündung.

Die Therapie von weniger schwer verlaufenden RSV-Infektionen ist symptomatisch, wobei z.B. auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr geachtet und zäher Schleim in den oberen Atemwegen bei Kleinkindern behutsam entfernt werden sollte. Bei schwer verlaufenden Fällen kann eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr notwendig werden.

Siehe dazu auch den RKI-Ratgeber zu RSV, Abschnitt Klinische Symptomatik und Therapie.

Stand: 21.10.2024

Was sollten Eltern bei RSV-Verdacht ihrer Kinder tun, wo können sie sich beraten lassen?

Sobald Eltern den Eindruck haben, dass ihr Kind Atemnot hat beziehungsweise die Atmung schnell, erschwert oder unregelmäßig ist, oder es weniger Flüssigkeit zu sich nimmt, sollten sie unbedingt einen Kinderarzt aufsuchen.

Bei Kindern mit Vorerkrankungen und Frühgeborenen sollten bereits erste Warnzeichen wie Husten und Fieber prinzipiell ärztlich abgeklärt werden.

Ansprechpartner sind generell Kinderärztinnen und Kinderärzte oder Kinderkliniken, bei denen möglichst eine Spezialisierung für Infektionskrankheiten besteht. Das RKI führt keine individuelle medizinische Beratung zu Klinik, Therapie oder Impfungen durch.

Stand: 21.10.2024

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Informationen zur RSV-Infektion finden Sie unter rki.de/rsv, zu RSV-Impfung und -Prophylaxe unter www.rki.de/rsv-impfung und bei der BZgA unter kindergesundheit-info.de.

Stand: 21.10.2024

Surveillance akuter Atemwegserkrankungen

Stand: 22.10.2024

Wie ist die aktuelle Situation in Deutschland?

Das RKI veröffentlicht jeden Mittwoch den ARE-Wochenbericht zur aktuellen Situation akuter respiratorischer Erkrankungen durch Influenzaviren, SARS-CoV-2, RSV, Rhinoviren und verschiedene andere Erkältungserreger. Die Daten der syndromischen Sentinel-Surveillance akuter Atemwegserkrankungen, die im ARE-Wochenbericht zusammen mit Daten aus anderen Surveillancesystemen umfassend bewertet werden, werden wöchentlich auch im ARE-Dashboard veröffentlicht. Die Ergebnisse der virologischen Sentinelsurveillance sind unter dem Menüpunkt Diagramme mit Virusnachweisen und Positivenraten verfügbar – beides wird täglich aktualisiert (siehe auch "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?“). Im Infektionsradar des BMG werden ebenfalls die Daten zu COVID-19, Influenza und RSV-Infektionen und allgemeine Indikatoren zum Infektionsgeschehen, Krankheitsschwere und Belastung des Gesundheitssystems auf einem Dashboard dargestellt. Über die internationale Situation informieren die WHO und das ECDC, die für Europa ein interaktives Dashboard für akute Atemwegserkrankungen betreiben Das RKI liefert dafür wöchentlich die Daten für Deutschland.

Stand: 22.10.2024

Wann zirkulieren Atemwegserreger besonders stark?

Generell verbreiten sich Viren, die akute Atemwegserkrankungen auslösen, in der kälteren Jahreszeit besser, u.a. weil man mehr Zeit mit Menschen in Innenräumen verbringt. Innenräume werden aufgrund der niedrigeren Außentemperaturen häufig nicht so gründlich gelüftet und Atemwegserreger können sich in der Raumluft bei Aufenthalt von infektiösen Personen dort anreichern. In Innenräumen ist dann die Übertragungswahrscheinlichkeit deutlich höher. Weitere Faktoren können eine Rolle spielen, beispielsweise die geringere Luftfeuchtigkeit oder die trockeneren (und damit anfälligeren) Schleimhäute der Menschen und eine generell schlechtere Immunabwehr im Winter als im Sommer. Abgesehen von saisonal-bedingt erhöhter Aktivität können Influenzaviren, SARS-CoV-2 und andere Erreger akuter Atemwegserkrankungen aber das ganze Jahr in der Bevölkerung nachgewiesen werden. Im Sommer und im Herbst dominieren aber meist typische Erreger von Erkältungen wie Rhinoviren oder Enteroviren („Sommergrippe“) das Geschehen bei akuten Atemwegsinfektionen.

Auch SARS-CoV-2 hat bislang insbesondere im Herbst und Winter starke Erkrankungswellen verursacht. Deshalb ist auch künftig mit einem Anstieg der Fallzahlen in diesen Jahreszeiten zu rechnen. Allerdings kann es durch neu auftretende Varianten und deren Sublinien auch in den Sommermonaten zu einer höheren Zahl an Infektionen kommen.

Stand: 22.10.2024

Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren schützen?

Um sich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren zu schützen, sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte drei bis fünf Tage und bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben.
  • Während dieser Zeit sollte der direkte Kontakt zu Personen, insbesondere solchen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben, möglichst vermieden werden.
  • Wenn die Symptomatik sich verschlechtert, sich nicht verbessert oder man einer Risikogruppe mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf angehört, sollte man die Hausarztpraxis konsultieren.
  • In der Praxis kann nach ärztlicher Beurteilung ein Test auf Atemwegserreger erfolgen.
  • Wenn Schnelltests auf einen viralen Atemwegserreger zu Hause angewendet werden, ist zu beachten, dass ein negatives Schnelltestergebnis nicht unbedingt eine Infektion mit diesem Virus ausschließt.
    Ein positives Ergebnis gibt aber einen guten Hinweis zum weiteren Vorgehen, das je nach eigenem Gesundheitszustand (Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe) und Kontakt zu Personen einer Risikogruppe entsprechend abgewogen werden sollte.
  • Die Übertragungswahrscheinlichkeit von Atemwegserregern kann in geschlossenen Räumen durch ein entsprechendes Verhalten reduziert werden, dazu gehört auch regelmäßiges Lüften (Stoßlüften). Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten eine Maske zum Fremdschutz tragen. Das ist besonders wichtig, wenn sich ein enger Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt.
  • Ein korrekt getragener Mund-Nase-Schutz/eine Maske kann in Phasen mit starker Viruszirkulation (Grippewelle, COVID-19-Welle, RSV-Erkrankungswelle) in Innenräumen ein zusätzlicher Schutz vor Infektion sein. Insbesondere Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten diese Möglichkeit zum Selbstschutz in Betracht ziehen.
  • Wichtig: Die Impfungen gegen COVID-19, Influenza und Pneumokokken sollten gemäß den Empfehlungen der STIKO aktuell sein.

Stand: 22.10.2024

Was ist der Unterschied zwischen einer Erkältung, COVID-19 und einer Influenza-Erkrankung (Grippe)?

Akute Atemwegsinfektionen werden oft durch unterschiedliche Viren ausgelöst, die anfänglich ähnliche Symptome hervorrufen, aber sehr unterschiedlich verlaufen können.

Erkältungen, also in der Regel mild verlaufende Atemwegsinfektionen, werden von mehr als 30 verschiedenen Erregern (z.B. Rhino- und humane saisonale Coronaviren, respiratorische Synzytialviren (RSV) oder Parainfluenzaviren) hervorgerufen. Zu den Symptomen zählen Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, seltener auch erhöhte Temperatur oder Fieber. Die Symptome sind Ausdruck der Infektion und damit Reizung oder Schädigung der Atemwegsschleimhäute durch die Viren und der einsetzenden Immunabwehr des Körpers. Sie sind daher nicht sehr spezifisch für bestimmte Atemwegsviren. In Einzelfällen, etwa bei immunsupprimierten Menschen und Kleinkindern, kann jedoch auch eine Infektion mit "Erkältungsviren" zu schweren Komplikationen führen. Gegen die meisten als Erkältungsviren zusammengefassten Erreger gibt es keine Impfung; seit 2023 ist eine Impfung gegen RSV für ältere Menschen zugelassen (siehe FAQ zur RSV-Impfung), seit 2024 wird Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe empfohlen (siehe FAQ zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab bei Neugeborenen und Säugllingen). Eine Erkältung wird oft als "grippaler Infekt" bezeichnet, hat mit der echten Grippe (Influenza) jedoch nichts zu tun.

Eine Influenza-Erkrankung (Grippe) wird durch Influenzaviren ausgelöst. Sie kann ganz typisch beginnen mit plötzlich einsetzendem Fieber und deutlichem Krank­heits­ge­fühl, verbunden mit Muskel- und/oder Kopf­schmer­zen und nachfolgendem, trockenen Husten. Sie kann aber auch weniger typisch und ohne Fieber verlaufen und ist dann nicht unterscheidbar vom Krankheitsbild der oben beschriebenen Erkältungsviren. Jedoch kann vor allem bei älteren, chronisch kranken oder immunsupprimierten Menschen ein scheinbar milder Beginn trotzdem später zu Komplikationen wie beispielsweise einer Lungenentzündung führen und auch tödlich verlaufen. Starke Symptome wie hohes Fieber und schweres Krankheitsgefühl zu Beginn der Erkrankung sind Reaktionen eines aktiven Immunsystems auf die Infektion, sie sind keine guten Hinweise, ob sich die Krankheit im weiteren Verlauf verschlimmert oder nicht oder das Risiko für nachfolgende Komplikationen erhöht ist. Gegen die Grippe kann man sich impfen lassen (siehe FAQ zur Grippeschutzimpfung). Im Erkrankungsfall stehen spezifische antivirale Arzneimittel für die Therapie zur Verfügung.

Bei COVID-19 können wie bei der Grippe anfänglich unterschiedliche Symptome einer akuten Atemwegsinfektion auftreten, die Erkrankungen können ebenfalls unterschiedlich schwer verlaufen. Insbesondere bei älteren und vorerkrankten Menschen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu sehr schweren Verläufen führen. Bei Menschen jeden Alters sind nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 auch Langzeitfolgen ("Long COVID") möglich. Impfstoffe (siehe FAQ zur COVID-19-Impfung) und antivirale Therapien gegen SARS-CoV-2 sind verfügbar.

Es ist nicht möglich, Influenza, COVID-19 und eine Erkältung nur anhand der Symptome zu unterscheiden. Für Personen mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe wird bei akuter Atemwegssymptomatik daher eine Labordiagnostik für SARS-CoV-2 und Influenzaviren empfohlen. Für Ärztinnen und Ärzte ist es auch wichtig zu wissen, welche Viren gerade in der Bevölkerung zirkulieren. Mitten in einer Grippewelle, wenn große Teile der Bevölkerung gleichzeitig erkranken, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient an Grippe erkrankt ist, auch bei milder Symptomatik hoch. Das Gleiche gilt auch für COVID-19, wenn in der Bevölkerung viel SARS-CoV-2 zirkuliert. Informationen zu zirkulierenden Atemwegsviren sind auf den Internetseiten des RKI abrufbar und eine Einordnung und Bewertung wird ganzjährig im ARE-Wochenbericht des RKI publiziert. Zu Influenza, COVID-19 und RSV stellt das RKI eigene FAQ bereit.

Stand: 22.10.2023

Was ist das ARE-Praxis-Sentinel?

Das ARE-Praxis-Sentinel ist ein Netzwerk von rund 700 Haus- und Kinderarztpraxen, in denen die Ärztinnen und Ärzte freiwillig und ehrenamtlich mit dem RKI zusammenarbeiten. Sie versorgen zusammen etwa ein Prozent der Bevölkerung. Diese sogenannten Sentinelpraxen teilen dem Robert Koch-Institut das ganze Jahr über wöchentlich die Zahl der Erstkonsultationen akuter Atemwegserkrankungen in ihrer Praxis mit. Auf dieser Grundlage ermitteln die Experten im RKI die Krankheitslast durch akute Atemwegsinfektionen in der Bevölkerung – für Influenza, COVID-19 und durch andere Atemwegserreger verursachte Infektionen. Die Sentinelpraxen bilden damit das Rückgrat der ARE-Surveillance für den ambulanten Bereich in Deutschland. Interessierte Praxen sind herzlich willkommen, sich zu beteiligen (Informationen dazu unter "Sentinelpraxis werden"). Auch das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut beteiligt sich mit der virologischen Sentinel-Surveillance, indem es u.a. Patienten-Nasenabstriche, die jede Woche von rund 150 dieser Arztpraxen eingesandt werden, auf Erreger analysiert.

Siehe "Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?"

Stand: 22.10.2024

Wie wird die Aktivität akuter Atemwegsinfektionen in Deutschland erfasst?

Für die Einschätzung der Aktivität akuter Atemwegsinfektionen (oder akuter respiratorischer Erkrankungen, kurz ARE) sind mehrere Datenquellen erforderlich, die zusammen bewertet werden müssen. Die aktuellen Daten werden in den ARE-Wochenberichten des RKI veröffentlicht. Einige Datenquellen werden täglich aktualisiert (unter dem Menüpunkt Diagramme).

Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz: Nachweise von Influenzaviren, SARS-CoV-2 und (seit Ende Juli 2023) RSV sind meldepflichtig gemäß Infektionsschutzgesetz, d.h. Labore müssen einen Nachweis jeweils an das zuständige Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt ermittelt weitere Informationen zum Patienten, der an einer dieser meldepflichtigen Atemwegsinfektionen erkrankt ist, und übermittelt die Daten dann an die jeweilige Landesgesundheitsbehörde. Von dort gehen die Daten an das Robert Koch-Institut. Nicht jede oder jeder, der Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, geht in eine Arztpraxis und dort wird auch nicht jede/jeder ARE-Patientin getestet. Üblicherweise nehmen Ärztinnen und Ärzte nur bei einem Teil der Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Proben aus den Atemwegen ab und lassen sie in einem Labor testen, wobei davon auszugehen ist, dass seit der COVID-19-Pandemie vermehrt getestet wird. Für die Abschätzung der Krankheitslast sind die Daten aus dem Meldesystem deshalb nur bedingt geeignet, weil sie sehr von der Testhäufigkeit und den Empfehlungen zur Diagnostik auf den jeweiligen Erreger abhängen. Die Informationen in den Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz sind essentiell für die Einleitung von Infektionsschutzmaßnahmen auf lokaler Ebene und enthalten wichtige Einzelfall-Informationen, zum Beispiel zum Krankheitsverlauf und Impfstatus für eine weitergehende Bewertung auf nationaler Ebene. Auch von Influenza- oder COVID-19-Ausbrüchen mit mehreren Erkrankten, zum Beispiel in Altersheimen oder in Krankenhäusern, erfahren die Gesundheitsämter durch die Meldungen und können dann bei der Eindämmung des Ausbruchs unterstützen.

Krankheitslast/ARE-Aktivität: Unter Krankheitslast wird hier die Belastung der Bevölkerung durch akute Atemwegserkrankungen (ARE) verstanden. Um die Krankheitslast zu bestimmen, wird die Zahl an Personen mit einer akuten Atemwegserkrankung in Bezug zur Gesamtbevölkerung gesetzt. Die ARE-Aktivität wird jede Woche vom Robert Koch-Institut mit Hilfe verschiedener Parameter zur Krankheitslast betrachtet und im ARE-Wochenbericht bewertet.

ARE-Konsultationsinzidenz: Die beste Messgröße für die ARE-Aktivität im ambulanten Bereich ist die ARE-Konsultationsinzidenz, also die aufgrund der Meldung von Arztpraxen auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnete Zahl der Arztbesuche wegen ARE pro 100.000 Einwohner in der jeweiligen Altersgruppe pro Woche. Hierfür berichten mehrere Hundert Haus- und Kinderarztpraxen (sogenannte Sentinelpraxen) dem Robert Koch-Institut wöchentlich die Zahl der Patienten mit ARE sowie als Bezugsgröße die Zahl aller Patienten, die in der jeweiligen Woche die Praxis aufgesucht haben. Die Sentinel-Ärztinnen und -Ärzte berichten außerdem über die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Arbeitsunfähigkeiten (oder Pflegebedürftigkeit) aufgrund einer ARE-Diagnose.

Onlineportal GrippeWeb/ARE-Inzidenz: Seit 2011 fragt das RKI über ein Onlineportal die Bevölkerung in ganz Deutschland direkt nach akuten Atemwegserkrankungen, einschließlich grippeähnlichen Symptomen mit Fieber (GrippeWeb, https://grippeweb.bund.de). Je mehr Teilnehmende sich registrieren und die wöchentliche Frage nach einer akuten Atemwegserkrankung beantworten, umso zuverlässiger kann der saisonale Verlauf von Atemwegserkrankungen im Allgemeinen und grippeähnlichen Erkrankungen im Besonderen verfolgt werden. Zudem helfen die Daten, den Anteil der Erkrankten abzuschätzen, die einen Arzt aufsuchen. Die Daten werden wöchentlich veröffentlicht. Die ARE-Inzidenz bei GrippeWeb misst die ARE-Aktivität sogar noch direkter als die ARE-Konsultationsinzidenz, weil sie unabhängig ist vom Konsultationsverhalten in den verschiedenen Altersgruppen. 

SARI-Krankenhaussurveillance: Seit 2015 werden am RKI zur Bewertung der Grippewelle und anderer schwer verlaufender akuter Atemwegserkrankungen (seit 2020 auch SARS-CoV-2) zusätzlich Informationen aus inzwischen rund 70 Sentinelkrankenhäusern ausgewertet und in den ARE-Wochenberichten veröffentlicht (ICOSARI-Krankenhaussurveillance). Genutzt werden dabei Diagnosen von Patienten mit schweren akuten respiratorischen Infektionen (SARI) im Allgemeinen sowie zusätzlich Diagnosen zu Grippe, COVID-19 und RSV-Infektionen der Atemwege im Besonderen. Die Daten aus den Sentinelkrankenhäusern bilden die Situation und aktuelle Entwicklung schwerer akuter Atemwegserkrankungen bundesweit sehr gut ab. Die Surveillanceergebnisse werden wöchentlich an das ECDC und an die WHO übermittelt.

Virologische Surveillance: Das Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren im Robert Koch-Institut führt die virologische Sentinel-Surveillance im ambulanten und stationären Bereich durch. Etwa 150 Sentinelpraxen und 15 Krankenhäuser senden dem Referenzzentrum überwiegend Nasenabstriche von Patientinnen und Patienten mit typischen Atemwegssymptomen. Das NRZ untersucht die Proben mittels PCR auf eine breite Palette der häufigsten viralen Atemwegserreger. Es ermittelt die Anteile verschiedener Atemwegserreger (darunter Influenzaviren, SARS-CoV-2, RS-Viren, Rhinoviren und humane saisonale Coronaviren) in den Proben. Auch das Erbgut von Viren wird untersucht – so wird zum Beispiel überwacht, wie sich diese Viren genetisch verändern und wie gut Impfstoffe zu den zirkulierenden Viren passen.

Abwassersurveillance: Infektionserreger gelangen unter anderem über den Stuhl ins Abwasser und können dort nachgewiesen werden. Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger wird als abwasserbasierte Surveillance bezeichnet. Das RKI führt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt das Vorhaben AMELAG (Abwassermonitoring für die epidemiologische Lagebewertung) durch, das neben der Überwachung der SARS-CoV-2-Viruslast im Abwasser auch die Ausweitung auf andere Erreger oder Krankheitsindikatoren anstrebt.

Stand: 22.10.2024

Was sollte man tun, wenn man befürchtet, an Influenza oder COVID-19 erkrankt zu sein?

Bei einer akuten Atemwegserkrankung, der eine Influenza oder COVID-19 zugrunde liegen könnte, sollten vor allem folgende Personengruppen frühzeitig und unabhängig vom Impfstatus eine Ärztin oder einen Arzt ansprechen:

  • Betroffene, die über 60 Jahre oder unter zwei Jahren sind;
  • Chronisch Kranke jeden Alters;
  • Schwangere;
  • Alle, bei denen sich die Symptomatik nicht innerhalb weniger Tage bessert oder sogar nach Besserung wieder verschlechtert.

Idealerweise sollte die Praxis vorher informiert werden. Auf dem Weg zur Praxis sollte enger Kontakt zu anderen Menschen vermieden werden. Grundsätzlich sollten beim Husten oder Niesen Mund beziehungsweise Nase bedeckt sein. Menschen mit akuten Atemwegssymptomen sollten, insbesondere wenn sich ein enger Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt, eine Maske zum Fremdschutz tragen. Es sollten Einmaltaschentücher verwendet werden. Allgemeine Verhaltenshinweise sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufbar (www.infektionsschutz.de).

Stand: 22.10.2024

Ist bei Veranstaltungen das ARE-Risiko erhöht?

Generell kann jeder enge persönliche Kontakt mit einem Erkrankten (selbst bei leichter Symptomatik) zu einer Infektion mit Influenzaviren, SARS-CoV-2 oder anderen Atemwegserregern führen, ob beim Karneval, bei anderen Großveranstaltungen oder dort, wo Menschen in geschlossenen Räumen beisammen sind, sprechen, singen und feiern. Beherzigen sollte man immer die Hinweise zum Schutz vor akuten Atemwegsinfektionen (siehe "Wie kann ich mich und andere vor Ansteckung durch respiratorische Viren schützen?") und die üblichen Empfehlungen zum Infektionsschutz, über die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de informiert. Menschen mit Grundkrankheiten, Schwangere und über 60 Jahre alte Personen sollten bei Bedarf mit ihrem Arzt sprechen, sie sollten auf jeden Fall entsprechend den STIKO-Empfehlungen geimpft sein. Für die Einschätzung der Gesundheitssituation vor Ort und die Bewertung etwaiger Gesundheitsrisiken bei Veranstaltungen sind die Gesundheitsämter zuständig.

Stand: 12.07.2024

Wo sind spezifische Informationen zu Influenza, COVID-19 und RSV zu finden?

Zu Influenza, COVID-19 und RSV stellt das RKI eigene FAQ bereit.

Informationen für die Allgemeinbevölkerung sind bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung abrufbar (www.infektionsschutz.de).

Stand: 22.10.2024

Stand: 22.10.2024

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