Ob sich ein bestimmtes Vogelinfluenzavirus genetisch so verändern und an den Menschen anpassen kann, dass es von Mensch zu Mensch übertragbar wird, lässt sich nicht vorhersagen. Bei den Influenzaviren A(H5N1) und A(H7N9), die bislang die meisten Fälle beim Menschen hervorgerufen haben, ist dies bisher nicht geschehen.
Bisherige Erfahrungen mit A(H5N1) haben gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch dann als sehr gering einzuschätzen. Dies ergibt sich schon daraus, dass sich weltweit regelmäßig Millionen Vögel mit Influenza A(H5N1) infizieren, beim Menschen bislang aber nur wenige hundert A(H5N1)-Fälle bestätigt sind (siehe Situationsberichte der WHO). WHO und ECDC veröffentlichen Risikoeinschätzungen zu aviärer Influenza.
Seit September 2017 wird in China das Geflügel mit einem bivalenten Totimpfstoff gegen H5/H7 geimpft. Die Zahl der Fälle beim Geflügel, aber auch der humanen Fälle sank daraufhin deutlich.
In Deutschland ist bisher ist kein Fall von aviärer Influenza bei Menschen bekannt geworden. Wie in vielen anderen Ländern gibt es hierzulande ein Überwachungssystem für Influenza, das in der Lage ist, solche Fälle zu erkennen. Der Verdacht, die Erkrankung und der Tod von Menschen an Vogelgrippeviren sind in Deutschland meldepflichtig. Ausführliche Informationen zu aviärer und porciner Influenza beim Menschen gibt es im Infektionsepidemiologischen Jahrbuch des RKI (Kapitel Zoonotische Influenza).
Generell gilt: Tritt ein Vogelgrippevirus bei Nutzgeflügel auf, sind in erster Linie Beschäftigte in der Geflügelindustrie, Tierärzte und Beschäftigte in den betroffenen Betrieben gefährdet, die sich entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzes schützen müssen; für die breite Bevölkerung wird nur ein sehr geringes Risiko gesehen. Bürger sollten kranke oder verendete (Wild-)Vögel bzw. (Wild-)Tiere generell nicht anfassen.
Stand: 06.11.2023