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COVID-19-Impfempfehlung (Stand 26.9.2024)

Warum ist es weiterhin wichtig, sich entsprechend der STIKO-Empfehlung gegen COVID-19 impfen zu lassen?

Die epidemiologische Situation von COVID-19 hat sich mittlerweile stark verändert. SARS-CoV-2 ist von der pandemischen in die endemische Phase übergegangen, d.h. das Virus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung. Die dominierenden Omikron-Varianten sowie die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung haben dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen (wie Long-/ Post-Covid) auftreten als noch vor bspw. 2 Jahren. Das ist auch ein Erfolg der Impfung, die auch zukünftig wichtig für den Schutz der Bevölkerung bleibt.

Das Ziel der STIKO-Impfempfehlungen zur COVID-19-Impfung ist weiterhin:

  • schwere COVID-19-Verläufe (Hospitalisierungen und Todesfälle) zu verhindern
  • mögliche Langzeitfolgen von SARS-CoV-2-Infektionen in der gesamten Bevölkerung so weit wie möglich zu reduzieren
  • Beschäftigte in der medizinischen und pflegerischen Versorgung vor SARS-CoV-2-Infektionen zu schützen

Deshalb empfiehlt die STIKO für besonders gefährdete Personengruppen eine jährliche Auffrischimpfung, die im Herbst verabreicht werden soll. Daten zur Wirksamkeit zeigen, dass der Impfschutz vor schwerer Erkrankung in der Regel mindestens 12 Monate anhält. Mit den Impfungen im Herbst soll ein bestmöglicher Schutz während der erwartbaren Infektionssaison erreicht werden. Im Herbst könnte zudem am selben Termin auch gegen saisonale Influenza oder Pneumokokken geimpft werden, sofern eine Indikation vorliegt.

Personen im Alter ab 60 Jahren sind grundsätzlich stärker gefährdet, nach einer SARS-CoV-2-Infektion schwer an COVID-19 zu erkranken oder zu versterben, wobei das Risiko einer ernsten Erkrankung in dieser Altersgruppe mit fortschreitendem Alter kontinuierlich zunimmt. Auch für immundefiziente Personen jeglichen Alters, für Personen mit bestimmten Grundkrankheiten sowie für Betreute in Pflegeeinrichtungen bleibt COVID-19 bedrohlich, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

In Umgebungen mit einem hohen Anteil an vulnerablen Personen und einem hohen Ausbruchspotenzial (wie z.B. in medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen der Pflege) ist eine Verminderung der Virustransmission besonders relevant. Medizinisches und pflegerisches Personal stellt daher eine Personengruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko dar. Mit der COVID-19 Impfung soll das arbeitsbedingte Infektionsrisiko gesenkt und die Infektionsübertragung auf das gefährdete Umfeld reduziert werden.

Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität weiterhin für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Die Kombination aus Impfung und Infektion (hybride Immunität) verleiht einen guten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen nach SARS-CoV-2-Infektionen, der auf Basis der bisher verfügbaren Untersuchungen mindestens 12 Monate anhält.

Stand: 11.01.2024

Welche COVID-19-Impfstoffe sind in der Saison 2024/2025 verfügbar und von der STIKO empfohlen?

Für die COVID-19-Impfung empfiehlt die STIKO zugelassene mRNA- sowie proteinbasierte Impfstoffe mit einer jeweils von der Weltgesundheits­organisation (WHO) empfohlenen Varianten­anpassung. Bei Personen mit einer entsprechenden Indikation soll die jährliche COVID-19-Impfung jeweils im Herbst erfolgen.

Eine Anpassung der COVID-19-Impfstoffe an die aktuell zirkulierenden SARS-CoV-2-Varianten ist notwendig, da sich durch eine Veränderung des Virus auch die Wirksamkeit des Impfstoffs ändern kann. Eine entsprechende Anpassung trägt somit zur Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Impfstoffe bei (siehe auch "Wie wirksam sind die neuen angepassten COVID-19-Impfstoffe?").

Am 26. April 2024 hat die WHO eine Empfehlung zur Stammanpassung für die Zusammensetzung der COVID-19-Impfstoffe für die Saison 2024/2025 veröffentlicht. Demnach sollte von den Impfstoffherstellern bei der Variantenanpassung der Impfstoffe für die nächste Saison ein Antigen aus der Omikron-Subvariante JN.1 verwendet werden. Im Einklang mit der Empfehlung der WHO vom 26.04.2024 können bei der Impfstoffzusammensetzung auch JN.1-Subvarianten (wie z.B. KP.2) in Betracht gezogen werden. Im Vergleich zu der vorausgehend verwendeten XBB.1.5-Variante weist die zukünftig zu verwendende JN.1-Subvariante mehr als 30 Mutationen im Spike-Protein auf.

Die Europäische Arzneimittel­agentur (EMA) hat sich der Empfehlung der WHO im April 2024 angeschlossen und ebenfalls dazu geraten, die Impfstoffe so anzupassen, dass sie auf die JN.1-Familie der Omikron-Subvarianten abzielen. Durch die Anpassung soll sowohl die Kreuzreaktivität mit dem dominanten Stamm (JN.1) und mit neu auftretenden Stämmen gewährleistet werden sowie die Breite der Immunität gegen Nachfolgestämme erhöht werden.

Die Impfstoffhersteller verwendeten gemäß der Empfehlungen der WHO und der EMA für die Variantenanpassung das Antigen der Varianten JN.1 und KP.2. Die Subvariante KP.2 ist ein Abkömmling der JN.1-Variante und eng mit ihr verwandt. Die beiden Varianten JN.1 und KP.2 unterscheiden sich nur minimal, durch drei Mutationen im Spike-Protein. Es ist davon auszugehen, dass unabhängig davon, welcher der angepassten COVID-19-Impfstoffe (JN.1 oder KP.2) für die Impfung im Herbst verwendet wird, beide vergleichbar gut schützen. Ergebnisse aus der praktischen Anwendung zeigen, dass bei der Verwendung von unterschiedlichen COVID-19-Impfstoffen, die Spike-Proteine von sehr eng verwandten Varianten enthalten, keine signifikanten Unterschiede im Schutzniveau erzielt werden, insbesondere nicht in Bezug auf den Schutz vor schweren Erkrankungen mit Krankenhausaufenthalten und Todesfälle. Viel wichtiger ist, dass überhaupt eine Auffrisch-Impfung in der jeweiligen Saison stattfindet, da der Impfschutz zumindest in Bezug auf die Verhinderung milder bzw. moderater COVID-19-Erkrankungen bereits einige Monate nach der letzten Impfung wieder nachlässt.

In Deutschland werden in der Saison 2024/2025 an die Omikron-Sublinien JN.1 und KP.2 adaptierte mRNA-Impfstoffe von Pfizer/Biontech (Comirnaty), der an die Omikron-Sublinie JN.1 adaptierte mRNA-Impfstoff von Moderna (Spikevax) sowie der an die Omikron-Sublinie JN.1 adaptierte proteinbasierte Impfstoff von Novavax (Nuvaxovid) für die Impfung verfügbar sein.

Stand: 23.09.2024

Warum ist aus Sicht der STIKO schon eine COVID-19-Impfung ausreichend, um eine Basisimmunität zu erreichen?

Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre, Frauen im gebärfähigen Alter und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein. Das heißt, eine Impfung ist nur ausreichend, wenn zudem bereits zwei SARS-CoV-2-Infektionen stattgefunden haben.

Die hybride Immunität (d.h. Immunität nach COVID-19-Impfung und SARS-CoV-2-Infektion) ist der Immunität durch alleinige COVID-19-Impfungen überlegen. Die Immunität, die nach 3 Antigenkontakten aufgebaut wird, bietet einen längerfristigen Schutz vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen. Auf Basis der vorliegenden Daten kommt die STIKO zu folgender Einschätzung: Auch bei der gegenwärtigen Zirkulation der Omikron-Subvarianten schützt die alleinige COVID-19-Impfung (bestehend aus 2 Impfstoffdosen) oder eine SARS-CoV-2-Infektion allein längerfristig nicht ausreichend gegen schwere COVID-19-Verläufe. Eine Basisimmunität, bestehend aus 2 Impfungen und einer SARS-CoV-2-Infektion, löst vermutlich eine vergleichbar gute Schutzwirkung aus wie die Immunität bestehend aus einer COVID-19-Impfung und 2 SARS-CoV-2-Infektionen.

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist mittlerweile mehrfach gegen COVID-19 geimpft und hat bereits mindestens eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht. In dem besonderen Fall, dass die Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden.

Mehr Informationen finden Sie der wissenschaftlichen Begründung der STIKO.

Stand: 26.09.2024

Wie sollen Erwachsene im Alter von 18 bis 59 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden?

Für Personen ab 18 Jahre und Schwangere ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Wichtig für die Basisimmunität ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung (s. auch "Welche COVID-19-Impfstoffe sind in der Saison 2024/2025 verfügbar und von der STIKO empfohlen?"). Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 26.09.2024

Wie sollen Personen ab 60 Jahre und Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, gegen COVID-19 geimpft werden?

Personen ab 60 Jahren sowie Erwachsene mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19 Verläufe haben, werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung (s. auch "Welche COVID-19-Impfstoffe sind in der Saison 2024/2025 verfügbar und von der STIKO empfohlen?"). Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Welche Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf einhergehen und damit eine Impfindikation mit sich bringen erfahren Sie in der FAQ "Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?"

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 26.09.2024

Wie sollen Patient:innen, Bewohner:innen und Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen gegen COVID-19 geimpft werden?

Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung für Personen in Gesundheitseinrichtungen mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt. Dazu gehören folgende Personengruppen:

  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patient:innen- bzw. Bewohner:innen
  • Bewohner:innen in Einrichtungen der Pflege
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Ihnen werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen. Bei besonders gefährdeten Personen (z.B. Hochbetagte, BewohnerInnen von Altenpflegeheimen, Menschen mit Immundefizienz) kann die Gabe von weiteren Impfstoffdosen sinnvoll sein. Die STIKO sieht bei der Empfehlung zur Auffrischimpfung eine Ausnahme: Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie immungesund sind und sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Die Entscheidung über weitere Impfungen sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt unter Berücksichtigung des individuellen Risikos getroffen werden.

Zur Impfung empfohlen sind alle zugelassenen mRNA- und Protein-basierten Impfstoffe mit einer jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung (s. auch "Welche COVID-19-Impfstoffe sind in der Saison 2024/2025 verfügbar und von der STIKO empfohlen?"). Bei Personen ab 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll laut STIKO i.d.R. kein Spikevax-Produkt verwendet werden, auch wenn eine Zulassung für Altersgruppen ab 6 Monaten vorliegt. Grund dafür ist ein unter der Anwendung von Spikevax erhöhtes Peri- bzw. Myokarditisrisiko.

Für den seltenen Fall, dass Personen noch keine sogenannte Basisimmunität aufbauen konnten, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat. Mindestens einer dieser Kontakte soll durch die Impfung erfolgen. Eine mögliche Infektion muss nicht durch serologische Tests abgeklärt werden. Eine Infektion sollte in der Regel nur dann als ein Ereignis für die angestrebten 3 Antigenkontakte gewertet werden, wenn der Abstand zur vorangegangenen Impfung mindestens 3 Monate beträgt. Umgekehrt sollte nach einer Infektion eine Impfung frühestens 3 Monate später erfolgen.

Personen, die bislang ungeimpft sind und sich noch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollten abweichend von der Zulassung dreimal gegen COVID-19 geimpft werden. Dabei sollte nach Einschätzung der STIKO zwischen den ersten beiden Impfstoffdosen ein Mindestabstand von 4 bis vorzugsweise 12 Wochen eingehalten werden und die 3. Impfung zum Erreichen der Basisimmunität in einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 2. Impfung erfolgen, um so einen optimalen Impfschutz zu erzielen. Schwangere sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten. Weitere Informationen zur Anwendung der Impfstoffe sind in der FAQ zum Impfschema beschrieben.

Die COVID-19-Impfempfehlungen für andere Personengruppen sind in weiteren FAQ aufgeschlüsselt:

Stand: 26.09.2024

Welchen Risikogruppen wird die COVID-Impfung besonders empfohlen?

Die STIKO empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Zu dieser Personengruppe gehören:

  • Personen im Alter ≥60 Jahre
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergeht
  • Personen jeden Alters mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem PatientInnen- oder BewohnerInnenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von 6 Monaten von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Zu den Grundkrankheiten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf können z. B. gehören:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung [COPD])
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. Human Immunodeficiency Virus-(HIV-)Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • Aktive neoplastische Krankheiten

Die Entscheidung zur Impfung soll gemeinsam zwischen PatientInnen und behandelnden ÄrztInnen getroffen werden. Dabei sollte das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs einerseits und die Abwägung des Nutzens durch die Impfung und möglicher Nebenwirkungen andererseits berücksichtigt werden.

Stand: 11.01.2024

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