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Gesetzliche Grundlagen

Im Jahr 2009 wurde das Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) verabschiedet. Darin verankert ist die Einrichtung des Zentrums für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert Koch-Institut. Außerdem regelt das BKRG die bundesweite Zusammenführung und Auswertung der Landeskrebsregisterdaten. Das BKRG ist Teil des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Artikel 5).

Mit der Novellierung des BKRG durch das „Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten" wurden die Aufgaben des ZfKD erweitert. Ab 2023 werden auch zusätzlich wesentliche Daten aus der seit einigen Jahren bundesweiten klinischen Krebsregistrierung (insbesondere zur Therapie und zum Krankheitsverlauf) regelmäßig an das ZfKD übermittelt.

Stand: 20.01.2023

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