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Neue Daten, neue Aufgaben: Beim ZfKD werden künftig auch klinische Daten aus den Krebsregistern zusammengeführt

Künftig sollen klinische und epidemiologische Daten aus den Krebsregistern der Bundesländer beim Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) zusammengeführt werden. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das vom Bundestag verabschiedet wurde. Ziel ist es vor allem, eine umfangreichere Datenbasis für die Krebsforschung bereit zu stellen.

In der ersten Stufe wird Anfang des Jahres 2023 der Datensatz, den die Krebsregister derzeit jährlich an das ZfKD übermitteln, um verschiedene klinische Daten ergänzt, insbesondere um die wichtigsten Angaben zur Therapie und zum Verlauf der Erkrankung. Die Frist zur Übermittlung der Daten eines Diagnosejahres wird zudem von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt. Dieser Datensatz wird auf Antrag wie bisher auch für wissenschaftliche Forschungsarbeiten zur Verfügung gestellt. Ein neu zu gründender wissenschaftlicher Ausschuss wird das ZfKD in diesen Punkten begleiten und die Anträge begutachten.

Darüber hinaus schafft der Gesetzentwurf die Grundlage für eine weitere Ausbaustufe: Hier sollen im Rahmen einer Plattformlösung bundesweite anlassbezogene Analysen der Daten ermöglicht werden, was die Nutzung weiterer Daten aus den Registern und eine höhere Aktualität der Auswertungen erlaubt. In dieser zweiten Stufe soll auch die Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit zusätzlichen, den Registern nicht vorliegenden Daten (beispielsweise aus Studien) möglich werden. Das ZfKD wird dann eine zentrale Antrags- und Registerstelle für entsprechende Nutzungsanträge. Bis zum Ende des Jahres 2024 werden die Krebsregister, das ZfKD und klinisch-wissenschaftliche Akteure aus Versorgung und Forschung ein Konzept für eine solche Plattformlösung erarbeiten.

Was ändert sich konkret?

  • Erweiterung des Datensatzes für das ZfKD

    Im ersten Schritt wird ab 2023 der Umfang der Daten erweitert, die von den Krebsregistern der Bundesländer an das ZfKD übermittelt werden. Es kommen vor allem Daten zum klinischen Verlauf und die wichtigsten Angaben zur Behandlung hinzu.

  • Datenbereitstellung zu Forschungszwecken

    Der Datensatz wird auch weiterhin Forschenden auf Antrag zur Verfügung gestellt, allerdings wird sich das Verfahren etwas verändern. Wird ein erhöhtes Reidentifikationsrisiko der beantragten Daten festgestellt, werden die Daten nur aggregiert oder über einen kontrollierten Fernzugriff bereitgestellt. Weitere Informationen dazu finden sich zeitnah auf unserer Website.

  • Interoperabilität der Daten

    Eine grundlegende Voraussetzung für die registerübergreifende Zusammenführung ist ein bundesweit einheitlicher Datensatz. Dieser liegt mit dem onkologischen Basisdatensatz der ADT und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) grundsätzlich bereits vor. Es wird geregelt, dass dieser einheitliche onkologische Basisdatensatz regelmäßig aktualisiert werden muss, um die Krebsregistrierung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu halten. Auf dessen Grundlage müssen darüber hinaus Festlegungen für eine technisch, semantisch, syntaktisch und organisatorisch interoperable Erfassung und Verarbeitung dieser Daten getroffen werden.

  • Wissenschaftler Ausschuss

    Beim ZfKD wird ein wissenschaftlicher Ausschuss eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe, zu den Anträgen auf Nutzung der Daten Stellung zu nehmen. Auf Datensicherheit wird dabei besonders geachtet.

  • Wissenschaftler Beirat

    Nach wie vor wird das ZfKD von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet. Dessen Mitglieder setzen sich aus Akteuren verschiedener Einrichtungen und Verbänden, aus medizinischen Fachgesellschaften, Krankenkassen- und Ärzte- sowie Patientenvertretungen u.a. zusammen. Hier liegt der Schwerpunkt auf der strategischen Beratung des ZfKD, beispielsweise zur Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.

  • Plattform-Lösung zur Datenzusammenführung

    Im zweiten Ausbau-Schritt soll eine Plattform entstehen, die eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern sowie eine Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit anderen Daten ermöglicht. Diese soll fachlich begleitet werden und gleichzeitig Expertise für eine klinisch-wissenschaftliche Auswertung der Krebsregisterdaten bereitstellen. Ein Konzept hierfür wird bis 2024 vorgelegt.

  • Berichterstattung

    - Weiterhin wird es alle zwei Jahre einen Bericht „Krebs in Deutschland“ geben, der Häufigkeiten und Entwicklungen von Krebserkrankungen darstellt.

    - Alle fünf Jahre wird zudem ein zusammenfassender Bericht erscheinen, der die Entwicklungen in Prävention, Früherkennung, Behandlung und Nachsorge von Krebserkrankungen in Deutschland sowie im internationalen Vergleich behandelt. Dieser wird 2026 das erste Mal erscheinen und den bisherigen „Bericht zum Krebsgeschehen“ ersetzen.

    - Wie bisher wird es auf der Website eine interaktive Datenbankabfrage geben (eine Erweiterung ist geplant) sowie regelmäßige Informationen zur Epidemiologie von Krebserkrankungen in Deutschland.

    - Insgesamt wird die Berichterstattung themenbezogener und aktueller werden.

Weitere Informationen

Gesetzestext im Bundesgesetzblatt

Der Vorgang zum Gesetz auf den Seiten des Deutschen Bundestages

Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf

Epidemiologische und klinische Krebsregister - Was sind die Unterschiede?

Stand: 31.08.2021

Zusatzinformationen

Datenbankabfrage

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