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Juni 2017: Sommer, Sonne, Urlaub - mit effektivem Sonnenschutz den Sonnenschein genießen

Familie im Sommerurlaub am Strand. Quelle: Sunny studio - Fotolia

Ein Leben ohne Sonne ist auf der Erde undenkbar – sie ist Energiequelle für die Photosynthese und spielt in unseren Körpern eine Schlüsselrolle bei der Bildung von Vitamin D. Allerdings kann der ultraviolette Anteil des Sonnenlichtes (UV-Strahlung), wie auch die künstliche UV-Strahlung in Solarien, gesundheit­liche Schäden auslösen, unter anderem Hautkrebs. Im Zuge des Klima­wandels wird eine mögliche Zunahme an Sonnen­stunden pro Tag und in der Jahressumme diskutiert, was eine Zunahme der UV-Exposition mit entsprechenden gesund­heit­lichen Problemen für die Bevölkerung bedeuten könnte. Wo die Ozonschicht geschwächt ist, ist die UV-Intensität noch weiter erhöht. Um der Entstehung von Hautkrebs vorzubeugen, sind die Vermeidung von übermäßiger UV-Strahlung und die Anwendung von Sonnenschutzmaßnahmen besonders wichtig.

Sonne und UV-Strahlung

Die UV-Strahlung ist der energiereichste Teil der nichtionisierenden Strahlung, der sowohl „Sonnenbrand“ (Erythem) als auch DNA-Schäden verursachen kann. Die biologischen Wirkungen der UV-Strahlung hängen von der jeweiligen Wellenlänge ab. Die langwelligere UV-A-Strahlung dringt tiefer in das Gewebe ein als die UV-B-Strahlung mit kürzerer Wellenlänge. Die UV-C-Strahlung, der energie­reichste Anteil der UV-Strahlung, wird in den oberen Atmosphären­schichten vollständig ausgefiltert und erreicht die Erdoberfläche nicht.

Über die Intensität der UV-Strahlung und Empfehlungen zum UV-Schutz berichtet das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) regelmäßig im UV-Newsletter. Darin enthalten sind Angaben zum UV-Index, der den erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung beschreibt (Abb. 1). Aus diesem Wert kann man ableiten, welcher UV-Schutz angebracht ist. Der UV-Index ist auch Bestandteil vieler Wetterberichte.

Abbildung 1. Der UV-Index Abbildung 1. Der UV-Index Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz

Hautkrebs – epidemiologische Daten

In Deutschland erkranken derzeit jährlich etwa 234.400 Menschen an Hautkrebs. Dabei ist zwischen zwei unterschiedlichen Gruppen von Hautkrebsformen zu unterscheiden. Die häufigeren Basalzell- und Plattenepithelkarzinome („weißer“ oder „heller Hautkrebs“) verlaufen bei etwa 213.000 Erkrankungsfällen und 750 Sterbe­fällen pro Jahr nur selten lebensbedrohlich. Im Vergleich dazu sind die malignen Melanome („schwarzer Hautkrebs“) mit etwa 21.400 Erkrankungsfällen und 3.000 Todesfällen gefährlicher. Beim malignen Melanom hat sich die Zahl der jährlich neu aufgetretenen Fälle (Inzidenz) in Deutschland seit 1970 mehr als verfünffacht. Die Sterblichkeit an dieser Erkrankung ist im gleichen Zeitraum dagegen nur bei den Männern leicht angestiegen (Abb. 2).

Abbildung 2. Absolute Zahl von Neuerkrankungen und Sterbefällen am Malignen Melanom der Haut (ICD-10 C43) in Deutschland, nach Geschlecht, 1970-2013/2014. Anmerkung zur Inzidenz: Erfassungslücke nach Wiedervereinigung 1989 und Methodenänderung ab 1995 Abbildung 2. Absolute Zahl von Neuerkrankungen und Sterbefällen am Malignen Melanom der Haut (ICD-10 C43) in Deutschland, nach Geschlecht, 1970-2013/2014. Anmerkung zur Inzidenz: Erfassungslücke nach Wiedervereinigung 1989 und Methodenänderung ab 1995 Quelle: Zentrum für Krebsregisterdaten, Statistisches Bundesamt

Seit 2008 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf Hautkrebs ab dem 35. Lebensjahr. Der flächendeckende Ausbau dieses Angebots führte zu einem großen Anstieg bei der Inzidenz. Diese Entwicklung war zu erwarten, denn viele Tumoren wurden früher erkannt als es ohne Screening der Fall wäre, und wahrscheinlich wurden außerdem einige Tumoren entdeckt, die zeitlebens keine Beschwerden verursacht hätten.

Vorbeugung von Hautkrebs durch UV-Schutz

Auch abgesehen vom großen Anstieg aufgrund des Hautkrebs-Screenings scheinen die Erkrankungszahlen beim Melanom zu steigen. Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund veränderter Outdoor-Aktivitäten im Sport- und Freizeit­bereich sollte besonderes Augenmerk auf die primäre Prävention von Hautkrebs gelegt werden. Ansätze dafür bieten verhaltenspräventive Maßnahmen jedes Einzelnen durch Vermeidung von UV-Strahlung und Anwendung von konsequentem Sonnenschutz sowie verhältnispräventive Maßnahmen in verschiedenen Lebensbereichen.

Zu den verhältnispräventiven Maßnahmen mit höchster Priorität zählt die Schaffung von Schattenplätzen in Kitas, Kindergärten und Schulen, denn insbesondere UV-Schäden und Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend erhöhen das Risiko für späteren Hautkrebs. Das ist auch Gegenstand des gerade veröffentlichten Grundsatzpapiers „Vorbeugung gesundheitlicher Schäden durch die Sonne – Verhältnisprävention in der Stadt und auf dem Land“ des UV-Schutz-Bündnisses, ein vom BfS ins Leben gerufenes fach­über­greifendes Bündnis von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat die UV-Strahlung in die höchste Krebsrisikostufe eingeordnet. Die Lebenszeitdosis an UV-Strahlung sowie schwere Sonnenbrände in der Kindheit und Jugend sind entscheidend für das Auftreten einer Hautkrebserkrankung im Erwachsenen­alter. Die Strahlen­schutz­kommission (SSK) und das UV-Schutz-Bündnis betonen daher in ihren Empfehlungen den UV-Schutz insbesondere bei Kindern. Die allgemeinen Empfehlungen lauten: Vermeidung übermäßiger UV-Expositionen, Anwendung von Sonnen­schutz­maßnahmen und keine Nutzung von Solarien. Seit Mitte 2009 gilt in Deutschland das gesetzliche Verbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher UV-Strahlung in Sonnenstudios und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen zu benutzen.

Den besten Sonnenschutz ab UV-Index 3 gewährleistet die Kombination verschiedener Maßnahmen:

  • Starke Sonne meiden (insbesondere in der Mittagszeit)
  • Kleidung anziehen/Kopfbedeckung tragen (auch Nase und Ohren schützen)
  • Sonnencreme verwenden (mit UV-A- und UV-B-Filter, Kinder: mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30, Jugendliche und Erwachsene mindestens LSF 20, empfindliche Haut LSF > 50)
  • Augen schützen (am besten Sonnenbrille mit Kennzeichnung UV 400 oder 100% UV-Schutz)

Vitamin D und Sonne

UV-Strahlung hat aber auch eine lebenswichtige Funktion für den Körper. Sie ist für die Bildung der Vorstufen von Vitamin D in der Haut notwendig, das der menschliche Organismus für den Aufbau der Knochen benötigt. Dieses Vitamin regelt den Calcium- und Phosphatstoffwechsel und fördert so die Mineralisierung und Stabilität der Knochensubstanz.

Wie lange man in der Sonne zur Vitamin D-Bildung bleiben sollte, hängt sowohl vom Hauttyp als auch vom UV-Index ab. Hierzu hat das UV-Schutz-Bündnis eine Empfehlung herausgegeben. Diese beinhaltet, dass für eine ausreichende Vitamin-D-Synthese eine Sonnen-Exposition der unbedeckten Hände, Arme und Gesicht zwei- bis dreimal die Woche genügt. Jedes „Sonnenbaden“ soll die Hälfte der Zeit dauern, in der man sonst einen Sonnenbrand bekommen würde. Für Menschen mit einem Hauttyp II (u.a. helle, empfindliche Haut) bedeutet das beispielsweise bei einem UV-Index von 7 (hohe UV-Bestrahlungsintensität) etwa 12 Minuten. Ein Sonnenbrand ist dabei grundsätzlich zu vermeiden. Bei längeren Aufenthalten in der Sonne sollten UV-Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Erwachsene sollten beim UV-Schutz mit gutem Beispiel vorangehen und Kinder von klein auf an den richtigen Umgang mit der Sonne gewöhnen – im Urlaub und im Alltag!

Weitere Informationen

Konsentierte Empfehlung zu UV-Strahlung und Vitamin D des UV-Schutz-Bündnisses

UV-Index, Bundesamt für Strahlenschutz

Website der Strahlenschutzkommission

Themenheft UV-Strahlung der Zeitschrift „UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst“ (02/2012)

UV-Schutz-Verordnung

Bericht zum Krebsgeschehen in Deutschland 2016

Stand: 01.06.2017

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