Öffentliches Verzeichnis über die bewilligten Anträge auf Nutzung von Krebsregisterdaten
Zur Erhöhung der Transparenz und des wissenschaftlichen Nutzens der Daten führt das ZfKD nach §9 BKRG ein öffentliches Verzeichnis über bewilligten Datennutzungsanträge. In dem Verzeichnis ist für jeden bewilligten Antrag Folgendes anzugeben:
1. Name und Anschrift des Datenempfängers,
2. Titel des Forschungsvorhabens sowie eine kurze Beschreibung des Forschungsvorhabens und des mit dem Forschungsvorhaben verfolgten Forschungsziels,
3. nach der Veröffentlichung von Ergebnissen eine kurze Ergebnisdarstellung oder Verweise auf die Publikationen, die auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens beruhen,
4. Kalenderjahr der Entscheidung über den Antrag.
Weitere Informationen
Zugang zum Öffentlichen Verzeichnis
Stand: 28.10.2024