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Informationen zur Antragstellung

für die Nutzung eines Datensatzes des Zentrums für Krebsregisterdaten

Wenn Sie einen Datennutzungsantrag stellen möchten, empfehlen wir Ihnen, frühzeitig mit der Geschäftsstelle des Zentrums für Krebsregisterdaten (ZfKD) Kontakt aufzunehmen, um vorab Fragen, beispielsweise zur Datenverfügbarkeit oder -nutzung, zu klären: antrag-krebsdaten@rki.de.
Bitte begründen Sie im dafür vorgesehenen Antragsformular den Umfang der Datennutzung, beschreiben Sie den methodischen Ansatz der Auswertung und den mit Ihrem Antrag verfolgten wissenschaftlichen Forschungszweck. Wenn Sie beabsichtigen, die beantragten Daten mit anderen Datenbeständen zusammenzuführen, ist auch auf das methodische Vorgehen der Zusammenführung näher einzugehen. Zur Beschreibung des methodischen Vorgehens können Sie Ihrem Antrag einen Analyseplan oder ein Studienprotokoll als Anhang hinzufügen. Zudem werden Angaben zu den an der Datenverarbeitung beteiligten Personen benötigt.

Das ZfKD prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und legt ihn anschließend dem wissenschaftlichen Ausschuss zur inhaltlichen Prüfung und Beratung vor. Der wissenschaftliche Ausschuss hat die Möglichkeit, eigeninitiativ zu Datennutzungsanträgen Stellung zu nehmen; er kann hierzu auch vom ZfKD aufgefordert werden, falls der Prüfungsumfang dies erfordert.

Das ZfKD entscheidet innerhalb von drei Monaten nach Eingang eines vollständigen Antrages über dessen Bewilligung. Liegt zum Antrag eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Ausschusses vor, wird diese in der Entscheidung über den Antrag berücksichtigt. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um einen Monat, wenn die Komplexität des Forschungsvorhabens eine umfangreichere Prüfung erfordert. Die Verlängerung der Frist wird dem Antragsteller innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags mitgeteilt. Sollte der Antrag nicht vollständig sein oder sollten keine ausreichenden Informationen vorliegen, um eine Stellungnahme bzw. eine Entscheidung formulieren zu können, erhalten Antragsteller vor Ablauf der sechs Wochen eine Nachricht mit der Bitte um Überarbeitung ihres Antrags.

Kontakt

Stand: 21.03.2023

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