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Antrag auf Datennutzung

Hier finden Sie die Dokumente, die für einen Datenantrag notwendig sind. Bitte füllen Sie die Formulare komplett aus und senden Sie diese an antrag-krebsdaten@rki.de

Bei Rückfragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Aktuell können Daten aus zwei unterschiedlichen Datensätzen beantragt werden,

Antrag auf Nutzung der epidemiologischen Daten

Mit den epidemiologischen Daten bevölkerungsbezogener Krebsregister lässt sich die Krebsinzidenz, d. h. die Häufigkeit, mit der Krebserkrankungen pro Jahr in einer bestimmten Bevölkerung auftreten, beschreiben. Die Inzidenz kann differenziert nach Krebsform, Alter und Geschlecht sowie nach weiteren Merkmalen berechnet werden.

Auch weiterführende bzw. spezielle Forschungsprojekte können basierend auf dem epidemiologischen Datensatz, für Diagosen ab 1999 geplant werden. Beispiele dafür sind detaillierte Analysen zu Überlebensaussichten nach Krebserkrankungen, Auftreten von Zweittumoren nach durchgemachter erster Tumorerkrankung, Anzahl an Menschen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer Krebserkrankung leben (Prävalenz).

Je nach Fragestellung kann es ausreichend sein, anstelle von Einzelfalldaten aggregierte (d.h. zusammengefasste) Daten zu beantragen. Beispiele für aggegierte Daten sind die Anzahl jährlicher Neuerkrankungen einer bestimmten Diagnose, die jährlichen Neuerkrankungsraten.
Nutzen Sie die hierfür vorgesehe Anlage zum Antrag auf Nutzung aggregierter Daten:

Antrag auf Nutzung der klinischen Daten

Der klinische Datensatz enthält Informationen zum Krankheitsverlauf, insbesondere zu Rezidiven, sowie detaillierte Angaben zur Therapie (tumorbezogene Operationen, Strahlentherapie, systemische Therapie), von Krebserkrankungen, die im Jahr 2020 oder später diagnostiziert wurden. Auch die Behandlung im weiteren Krankheitsverlauf (beispielsweise beim Auftreten von Metastasen und deren Sitz im Verlauf der Erkrankung) sind im klinischen Datensatz abgedeckt.

Folgeantrag: Weitergabe von Daten an Dritte

Der Datenempfänger hat Dritte vorab schriftlich zu verpflichten, die Daten vertraulich zu behandeln, ihre Zweckbindung einzuhalten und die Daten nach Zweckerreichung zu löschen.

Stand: 25.04.2024